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Spezialunterricht

Einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen (MR)

Das Volksschulgesetz des Kantons Bern gibt vor, dass Schülerinnen und Schülern, deren schulische Ausbildung durch Störungen und Behinderungen erschwert wird, oder die einen Unterstützungsbedarf bei der sprachlichen und kulturellen Integration aufweisen, sowie Schülerinnen und Schülern mit ausserordentlichen Begabungen in der Regel der Besuch der ordentlichen Bildungsgänge ermöglicht werden soll.

Soweit nötig ist das Erreichen der Bildungsziele durch den Einsatz einfacher sonderpädagogischen Massnahmen wie Spezialunterricht, besondere Förderung oder Schulung in besonderen Klassen zu unterstützen.

Einfache sonderpädagogische Massnahmen

Spezialunterricht

Der Spezialunterricht zählt zu den einfachen sonderpädagogischen Massnahmen. Es handelt sich um ein Unterstützungsangebot der Volksschule für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf.

Er umfasst die drei Fachbereiche

  • Integrative Förderung (IF)
  • Logopädie (Logo)
  • Psychomotorik/Bewegungsanalyse (PM/BA)

Der Spezialunterricht findet in der Regel während der ordentlichen Unterrichtszeit gemäss Stundenplan der Schülerinnen und Schüler statt.

Schülerinnen und Schüler mit leichtem Förderbedarf können durch Bewilligung der Schulleitung während längstens vier Semestern mit den Angeboten des Spezialunterrichts gefördert werden (=> SpU-A).
Bei Kindern mit umfassendem oder komplexem Förderbedarf ist für die Bewilligung der Schulleitung eine Abklärung und ein Antrag der kantonalen Erziehungsberatung erforderlich.

Ein «Leitfaden MR» der BKD beschreibt Näheres zum Spezialunterricht, insbesondere zu den Zielen des Unterstützungsangebots, zum Auftrag der Spezialunterrichts - Lehrpersonen, zum Arbeitszeitmanagement und zu Qualitätsstandards.